Rechtsprechung
VG Berlin, 05.11.1981 - Disz. 98.80 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,34737) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Personalrat - Schriftliche Mißbilligung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 28.04.1970 - 1 BvR 690/65
Pätsch-Fall
Auszug aus VG Berlin, 05.11.1981 - Disz. 98.80
Dies setzt jedenfalls eine an der Bedeutung des Grundrechts orientierte Güterabwägung nach den Umständen des Einzelfalles voraus (BVerfGE 28, 191 [202 ff.]).Das Grundrecht der freien Meinungsäußerung verdient, wenn es diesem Ziel dient, besonderen Schutz; er kann auch dem Träger eines öffentlichen Amtes nicht versagt werden (BVerfGE 28, 191 [202]).
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus VG Berlin, 05.11.1981 - Disz. 98.80
Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Grundrecht als eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt gekennzeichnet, welches für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung schlechthin konstituierend ist, weil es erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebensinhalt ist, ermöglicht (BVerfGE 7, 198 [208]). - BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 531/68
Zitiergebot
Auszug aus VG Berlin, 05.11.1981 - Disz. 98.80
Die Pflicht zur Mäßigung verlangt vom Beamten allerdings mit Rücksicht auf die Pflichten seines Amtes und im Hinblick auf seine mit dem Vertrauen der Öffentlichkeit verbundene Verpflichtung gegenüber allen Staatsbürgern, seine Meinung mit einem Mindestmaß an Besonnenheit, Sachlichkeit und Toleranz vorzutragen (vgl. BVerfG DVBl. 1970, 456 [457]; BVerwG, Beschluß vom 12.04.1978 2 WDB 24.77 , Dokumentarische Berichte 1978, 243 [244 f];… Behnke, BDO, 2. Aufl., Einführung Anm. 70). - BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 163/72
Herabsetzende Werturteile
Auszug aus VG Berlin, 05.11.1981 - Disz. 98.80
Dieses Grundrecht will nicht nur die Ermittlung der Wahrheit fördern, sondern gewährleisten, daß jeder frei sagen kann, was er denkt, auch wenn er keine nachprüfbaren Gründe für sein Urteil angibt oder angeben kann (BVerfGE 42, 163 [170] m. w. N.). - BVerwG, 12.04.1978 - 2 WDB 24.77
Soldat - Verletzung von Dienstpflichten - Öffentliche politische Veranstaltung
Auszug aus VG Berlin, 05.11.1981 - Disz. 98.80
Die Pflicht zur Mäßigung verlangt vom Beamten allerdings mit Rücksicht auf die Pflichten seines Amtes und im Hinblick auf seine mit dem Vertrauen der Öffentlichkeit verbundene Verpflichtung gegenüber allen Staatsbürgern, seine Meinung mit einem Mindestmaß an Besonnenheit, Sachlichkeit und Toleranz vorzutragen (vgl. BVerfG DVBl. 1970, 456 [457]; BVerwG, Beschluß vom 12.04.1978 2 WDB 24.77 , Dokumentarische Berichte 1978, 243 [244 f];… Behnke, BDO, 2. Aufl., Einführung Anm. 70).