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   VG Berlin, 05.11.1981 - Disz. 98.80   

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https://dejure.org/1981,34737
VG Berlin, 05.11.1981 - Disz. 98.80 (https://dejure.org/1981,34737)
VG Berlin, Entscheidung vom 05.11.1981 - Disz. 98.80 (https://dejure.org/1981,34737)
VG Berlin, Entscheidung vom 05. November 1981 - Disz. 98.80 (https://dejure.org/1981,34737)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Personalrat - Schriftliche Mißbilligung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 28.04.1970 - 1 BvR 690/65

    Pätsch-Fall

    Auszug aus VG Berlin, 05.11.1981 - Disz. 98.80
    Dies setzt jedenfalls eine an der Bedeutung des Grundrechts orientierte Güterabwägung nach den Umständen des Einzelfalles voraus (BVerfGE 28, 191 [202 ff.]).

    Das Grundrecht der freien Meinungsäußerung verdient, wenn es diesem Ziel dient, besonderen Schutz; er kann auch dem Träger eines öffentlichen Amtes nicht versagt werden (BVerfGE 28, 191 [202]).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus VG Berlin, 05.11.1981 - Disz. 98.80
    Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Grundrecht als eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt gekennzeichnet, welches für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung schlechthin konstituierend ist, weil es erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebensinhalt ist, ermöglicht (BVerfGE 7, 198 [208]).
  • BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 531/68

    Zitiergebot

    Auszug aus VG Berlin, 05.11.1981 - Disz. 98.80
    Die Pflicht zur Mäßigung verlangt vom Beamten allerdings mit Rücksicht auf die Pflichten seines Amtes und im Hinblick auf seine mit dem Vertrauen der Öffentlichkeit verbundene Verpflichtung gegenüber allen Staatsbürgern, seine Meinung mit einem Mindestmaß an Besonnenheit, Sachlichkeit und Toleranz vorzutragen (vgl. BVerfG DVBl. 1970, 456 [457]; BVerwG, Beschluß vom 12.04.1978 2 WDB 24.77 , Dokumentarische Berichte 1978, 243 [244 f]; Behnke, BDO, 2. Aufl., Einführung Anm. 70).
  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 163/72

    Herabsetzende Werturteile

    Auszug aus VG Berlin, 05.11.1981 - Disz. 98.80
    Dieses Grundrecht will nicht nur die Ermittlung der Wahrheit fördern, sondern gewährleisten, daß jeder frei sagen kann, was er denkt, auch wenn er keine nachprüfbaren Gründe für sein Urteil angibt oder angeben kann (BVerfGE 42, 163 [170] m. w. N.).
  • BVerwG, 12.04.1978 - 2 WDB 24.77

    Soldat - Verletzung von Dienstpflichten - Öffentliche politische Veranstaltung

    Auszug aus VG Berlin, 05.11.1981 - Disz. 98.80
    Die Pflicht zur Mäßigung verlangt vom Beamten allerdings mit Rücksicht auf die Pflichten seines Amtes und im Hinblick auf seine mit dem Vertrauen der Öffentlichkeit verbundene Verpflichtung gegenüber allen Staatsbürgern, seine Meinung mit einem Mindestmaß an Besonnenheit, Sachlichkeit und Toleranz vorzutragen (vgl. BVerfG DVBl. 1970, 456 [457]; BVerwG, Beschluß vom 12.04.1978 2 WDB 24.77 , Dokumentarische Berichte 1978, 243 [244 f]; Behnke, BDO, 2. Aufl., Einführung Anm. 70).
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